Probezeit Führerschein: Was Fahranfänger Wirklich Wissen Müssen
Die Probezeit beim Führerschein ist ein zentraler, aber oft missverstandener Baustein des deutschen Fahrerlaubnisrechts. Für Millionen von Fahranfängern in Deutschland beginnt mit der Ausgabe des Führerscheins eine zweijährige Phase erhöhter Aufmerksamkeit und strengerer Regeln. Doch was bedeutet „Führerschein auf Probe“ konkret? Welche Verstöße sind kritisch, wie lange dauert sie wirklich und was passiert, wenn man geblitzt wird oder Alkohol am Steuer erwischt wird? Dieser Artikel liefert eine umfassende, rechtssichere und praxisnahe Aufklärung – basierend auf der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und den Richtlinien des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA). Ziel ist es, Ihnen als Fahranfänger oder als Angehöriger ein klares Verständnis zu vermitteln, damit Sie diese Phase sicher und souverän meistern.

Key Takeaways
- Die Probezeit dauert standardmäßig zwei Jahre ab Ausstellungsdatum des Führerscheins und kann bei bestimmten Verstößen auf drei Jahre verlängert werden.
- Für Fahranfänger gilt eine absolute Null-Promille-Grenze (0,0‰). Jeder Alkoholverstoß hat schwerwiegende Konsequenzen.
- Verstöße werden in A-Verstöße (schwerwiegend) und B-Verstöße (weniger schwerwiegend) eingeteilt. Bereits ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen zu Maßnahmen wie Verlängerung oder Aufbauseminar.
- Ein Aufbauseminar ist die häufigste Maßnahme bei Verstößen. Es muss innerhalb einer Frist absolviert werden, sonst droht der Führerscheinentzug.
- Eine offizielle Verkürzung der Probezeit ist nicht möglich. Einwandfreies Verhalten führt lediglich dazu, dass die Probezeit planmäßig endet.
- Das Punktesystem in Flensburg gilt auch in der Probezeit. Bereits vier Punkte können zum Entzug führen.
Table of Contents
Probezeit Führerschein
Die Probezeit, offiziell „Führerschein auf Probe“ genannt, ist ein gesetzlich verankertes System zur besonderen Überwachung und Förderung von Fahranfängern. Sie basiert auf § 2a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und wird durch die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) konkretisiert. Das Kernziel ist die Verbesserung der Fahrqualität und die Reduzierung von Unfällen in der hochriskanten Anfangsphase der Fahrerfahrung. Statistisch gesehen ist die Unfallbeteiligung von 18- bis 24-jährigen Fahrern überproportional hoch. Die Probezeit soll durch erhöhte Sensibilität für Regelverstöße und gezielte Fördermaßnahmen gegensteuern.
Zuständig für die Überwachung und Anordnung von Maßnahmen sind die örtlichen Fahrerlaubnisbehörden (meist bei der Kreisverwaltung oder Stadtverwaltung). Diese erhalten automatisch Meldungen über Verstöße von den Bußgeldstellen oder der Polizei. Die Probezeit ist keine separate Prüfung, sondern eine Phase der besonderen Bewährungsaufsicht innerhalb des bestehenden Fahrerlaubnisrechts. Wichtig ist der Grundsatz: Die Probezeit endet nicht automatisch mit dem Ablauf der zwei oder drei Jahre, sondern erst, wenn die Fahrerlaubnisbehörde dies bestätigt hat und keine offenen Maßnahmen (wie ein nicht absolviertes Seminar) vorliegen.
Wie Lange Dauert Die Probezeit Beim Führerschein?
Die Standarddauer der Probezeit beträgt zwei Jahre. Dieser Zeitraum beginnt mit dem Tag der Ausstellung des Führerscheins, nicht mit dem Tag der bestandenen Fahrprüfung. Dieser Startpunkt ist in § 2a Abs. 1 Satz 1 StVG rechtlich festgelegt. Die zwei Jahre gelten bundesweit einheitlich. Es gibt keine Verkürzung für gute Leistungen oder besondere Fahrkurse.
Eine Verlängerung auf drei Jahre tritt automatisch ein, wenn während der zweijährigen Probezeit ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begangen wurden. Diese Verlängerung ist in § 2a Abs. 2 StVG geregelt. Sie bedeutet nicht, dass die ersten zwei Jahre „ungültig“ sind, sondern dass die gesamte Bewährungsphase nun drei Jahre umfasst. Wird in dieser verlängerten Probezeit von drei Jahren erneut ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begangen, drohen weitere, deutlich härtere Maßnahmen bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Ein häufiges Missverständnis ist die Frage, ob die Probezeit bei einem zweiten Führerscheinerwerb (z.B. für eine andere Klasse) neu beginnt. Die Antwort ist nein. Die Probezeit bezieht sich auf die erste Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse A, A1, A2, B, BE, C1, C1E, S oder L. Wird später eine weitere Klasse hinzuerworben, beginnt für diese Klasse keine neue Probezeit. Lediglich beim begleiteten Fahren ab 17 (BF17) gibt es eine spezielle Regelung: Hier beginnt die Probezeit für die Klasse B erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres, also wenn die Begleitung endet.
| Verstoßskategorie | Beispiele | Konsequenz bei erstmaligem Verstoß in der 2-jährigen Probezeit |
|---|---|---|
| A-Verstoß (schwerwiegend) | Fahren unter Alkohol-/Drogeneinfluss, Nötigung, Geschwindigkeitsüberschreitung > 26 km/h innerorts / > 31 km/h außerorts, Fahrerflucht, grobe Verkehrsverstöße mit Gefährdung | Probezeit wird auf 3 Jahre verlängert + Anordnung eines Aufbauseminars |
| B-Verstoß (weniger schwerwiegend) | Geschwindigkeitsüberschreitung ≤ 26 km/h innerorts / ≤ 31 km/h außerorts, Handynutzung am Steuer, Rotlichtverstoß mit Rotphase < 1 Sekunde, Parkverstöße | Keine unmittelbare Konsequenz bei einem einzelnen B-Verstoß. Zwei B-Verstöße innerhalb der Probezeit haben dieselbe Wirkung wie ein A-Verstoß: Verlängerung auf 3 Jahre + Aufbauseminar. |
Tabelle: Einteilung von Verstößen und direkte Folgen in der zweijährigen Probezeit. Quelle: Eigene Darstellung nach § 2a FeV und KBA-Richtlinien.
Diese Tabelle zeigt die klare Stufenfolge. Ein einzelner B-Verstoß wird „verziehen“, sammeln sich aber zwei, hat das dieselbe Konsequenz wie ein einzelner A-Verstoß. Die Einstufung obliegt letztlich der Fahrerlaubnisbehörde, die sich an den Katalogen der Bußgeldstellen orientiert.
Welche Folgen Drohen Ihnen Bei Verstößen In Der Probezeit?
Erfahren Sie sofort, ob Ihr Fehler zur Verlängerung führt oder MPU kostet, bevor es zu spät ist.
Wann Beginnt Die Probezeit Und Wann Endet Sie Offiziell?
Der Beginn ist der Tag der Ausstellung des Führerscheins. Dieses Datum ist auf dem Dokument selbst vermerkt. Wird der Führerschein nicht sofort abgeholt, beginnt die Probezeit dennoch mit dem Ausstellungsdatum. Es gibt keine „Wartezeit“ bis zur ersten Fahrt. Die Probezeit läuft also auch, wenn das Fahrzeug in der Garage bleibt.
Das Ende berechnet sich exakt zwei oder drei Jahre nach diesem Ausstellungsdatum. Rechtlich „aus der Probezeit heraus“ ist man erst, wenn dieser Zeitraum abgelaufen ist und die Fahrerlaubnisbehörde keine weiteren Maßnahmen (wie ein nicht absolviertes Seminar) angeordnet hat oder offene Punkte im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg bestehen, die zu einer Maßnahme führen könnten. Ein einfaches Ablaufen der Zeit reicht nicht aus, wenn eine behördliche Anordnung (z.B. zur MPU) vorliegt. Diese muss erfüllt sein.
Zur Frage, ob man mit 21 Jahren automatisch aus der Probezeit ist: Nein. Das Alter spielt für die Dauer der Probezeit keine Rolle. Auch wer mit 21 seinen ersten Führerschein macht, unterliegt der vollen zweijährigen (oder bei Verstößen dreijährigen) Probezeit. Es gibt keine automatische Verkürzung oder Beendigung aufgrund des Alters. Einzige Ausnahme ist das begleitete Fahren ab 17 (BF17): Hier beginnt die Probezeit für die Klasse B erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres, da die Fahrerlaubnis zunächst nur unter Begleitung gilt.
Für Wen Gilt Die Probezeit Beim Führerschein?
Die Probezeit gilt für alle Erstinhaber einer Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, A2, B, BE, C1, C1E, S und L. Dies ist in § 2a Abs. 1 StVG abschließend geregelt. Die Probezeit ist also nicht auf Pkw-Fahrer (Klasse B) beschränkt, sondern umfasst auch Motorrad- und bestimmte Lkw-Führerscheine.
Für Fahrer über 25 Jahre, die erstmals einen Führerschein machen, gilt ebenso die volle Probezeit. Das Alter ist kein Befreiungsgrund. Die Annahme, dass man ab 25 automatisch aus der Probezeit sei, ist ein häufiger Irrtum. Die Probezeit dient der Einübung der Fahrpraxis unabhängig vom Lebensalter.
Wird ein weiterer Führerschein erworben (z.B. von Klasse B auf A), beginnt für diese neue Klasse keine separate Probezeit. Die bereits laufende Probezeit für die erste Klasse erstreckt sich auf alle besessenen Klassen. Man befindet sich also weiterhin in der Probezeit, bis die für die erste Klasse begonnene Frist abgelaufen ist.
Besonderheiten gelten für das begleitete Fahren ab 17 (BF17). Hier wird eine Fahrerlaubnis der Klasse B bereits mit 17 Jahren erteilt, jedoch nur unter der Bedingung, dass eine begleitende Person (mindestens 30 Jahre, mindestens 5 Jahre im Besitz der Klasse B) anwesend ist. Die Probezeit für diese Klasse B beginnt nicht mit der Ausstellung mit 17, sondern erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Erst dann endet die Begleitungspflicht und beginnt die eigenverantwortliche Fahrphase unter Probezeitbedingungen.
Was Sind A-Verstöße Und B-Verstöße In Der Probezeit?
Die Unterscheidung in A- und B-Verstöße ist das Herzstück des Probezeitrechts. Sie bestimmt, ob und welche Maßnahmen ergriffen werden. Die Kategorisierung erfolgt nicht willkürlich, sondern orientiert sich an der Gefährlichkeit und Schwere des Verstoßes für die Verkehrssicherheit.
A-Verstöße sind schwerwiegende Verstöße, die eine besondere Gefährdung darstellen oder grobe Pflichtverletzungen beinhalten. Sie führen sofort zur Verlängerung der Probezeit auf drei Jahre und zur Anordnung eines Aufbauseminars. Klassische Beispiele sind:
- Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss (jede messbare Menge bei Fahranfängern, da 0,0‰-Grenze).
- Fahrerflucht (Unfallflucht).
- Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 26 km/h innerorts oder mehr als 31 km/h außerorts.
- Nötigung im Straßenverkehr.
- Überholen bei unklarer Verkehrslage oder Gefährdung.
- Schwere Verstöße gegen die StVO mit konkreter Gefährdung (z.B. Rotlichtverstoß mit langer Rotphase).
B-Verstöße sind Verstöße von geringerer Schwere, die dennoch ordnungswidrig sind. Ein einzelner B-Verstoß führt in der Probezeit zu keiner Maßnahme. Erst zwei B-Verstöße innerhalb der Probezeit werden wie ein A-Verstoß gewertet. Beispiele sind:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen bis zu 26 km/h innerorts bzw. bis zu 31 km/h außerorts.
- Handynutzung am Steuer (ohne Freisprecheinrichtung).
- Rotlichtverstoß, wenn die Rotphase weniger als eine Sekunde betrug.
- Parkverstöße in verkehrsberuhigten Bereichen oder Halteverboten.
- Geringfügige Abstandsverstöße.
Ein häufiger Irrtum ist, dass „kleine“ Verstöße keine Rolle spielen. Doch genau hier liegt die Falle: Zwei B-Verstöße summieren sich. Wer also innerhalb kurzer Zeit zweimal mit 20 km/h zu viel geblitzt wird, hat bereits die Schwelle zum A-Verstoß-Äquivalent überschritten.
| Aspekt | A-Verstoß | B-Verstoß |
|---|---|---|
| Schwere | Schwerwiegend, gefährdend | Geringfügig, ordnungswidrig |
| Beispiele | Alkohol am Steuer, >26 km/h zu schnell innerorts, Fahrerflucht | ≤26 km/h zu schnell innerorts, Handy am Steuer, falsches Parken |
| Konsequenz (1. Verstoß) | Probezeit-Verlängerung auf 3 Jahre + Aufbauseminar | Keine Maßnahme bei einem einzelnen Verstoß |
| Konsequenz (2. Verstoß) | Weitere Verlängerung möglich, härtere Seminare | Zwei B-Verstöße = 1 A-Verstoß: Verlängerung auf 3 Jahre + Aufbauseminar |

Welche Konsequenzen Drohen Bei Verkehrsverstößen In Der Probezeit?
Das System der Probezeit sieht eine stufenweise Verschärfung der Maßnahmen vor. Die Grundidee: Je nach Schwere und Häufigkeit des Fehlverhaltens wird der Fahranfänger zu mehr Reflektion und Nachschulung verpflichtet. Die Maßnahmen folgen einer festen Reihenfolge, die in § 2a Abs. 2 und 3 StVG sowie der FeV geregelt ist.
Die erste und häufigste Maßnahme bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen ist die Verlängerung der Probezeit von zwei auf drei Jahre. Dies wird durch einen behördlichen Bescheid angeordnet. Gleichzeitig wird in der Regel die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Dieses Seminar muss innerhalb einer vom Sachbearbeiter gesetzten Frist (meist 3-6 Monate) absolviert werden.
Fällt der Fahranfänger auch in der verlängerten Probezeit von drei Jahren erneut durch einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße auf, drohen die nächsthöheren Stufen:
- Verkehrspsychologische Beratung (VPB): Eine Einzelberatung bei einem anerkannten Verkehrspsychologen.
- Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU): Die „Idiotentest“-Untersuchung beim amtlich anerkannten Gutachter. Sie ist die härteste Maßnahme und prüft die Fahreignung umfassend.
- Führerscheinentzug: Wenn die MPU negativ ausfällt oder die Teilnahme verweigert wird, kann die Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein entziehen. Die Neuerteilung ist dann erst nach einer Sperrfrist (meist 6 Monate bis 1 Jahr) und nach erfolgreicher MPU möglich.
Das Bußgeld selbst wird zusätzlich zu diesen fahrerlaubnisrechtlichen Maßnahmen nach dem Bußgeldkatalog festgesetzt. Für Fahranfänger gibt es hier keine Sonderregelungen; die Geldbeträge sind dieselben wie für erfahrene Fahrer. Allerdings kann ein Verstoß in der Probezeit als besonders schwerwiegend gewertet und mit einem höheren Bußgeld belegt werden. Zusätzlich werden Punkte im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg eingetragen, die langfristige Konsequenzen haben können.
Gut zu wissen: Die Kosten für ein Aufbauseminar liegen zwischen 250 und 400 Euro. Eine MPU kostet zwischen 1.500 und 3.000 Euro je nach Gutachter und Umfang. Diese finanziellen Belastungen sind ein wesentlicher Grund, warum die Probezeit als YMYL-Thema (Your Money or Your Life) einzustufen ist – Fehler haben direkte monetäre und existenzielle Auswirkungen.
Was Passiert, Wenn Man In Der Probezeit Geblitzt Wird?
Ein Blitzerfoto ist für viele Fahranfänger der erste unmittelbare Kontakt mit den Konsequenzen der Probezeit. Die Reaktion hängt entscheidend von der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung ab.
Wie in der Tabelle oben dargestellt, wird die Geschwindigkeitsüberschreitung in A- und B-Verstöße kategorisiert. Innerorts (innerhalb geschlossener Ortschaften, gekennzeichnet durch Ortsschilder) liegt die Grenze für einen A-Verstoß bei 26 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Außerorts (außerhalb geschlossener Ortschaften) liegt diese Grenze bei 31 km/h. Wird diese Grenze überschritten, handelt es sich um einen A-Verstoß mit den beschriebenen Folgen (Verlängerung + Seminar). Bleibt die Überschreitung unter diesen Werten, ist es ein B-Verstoß.
Die konkreten Folgen im Einzelfall:
- Bußgeldbescheid: Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid mit Geldbuße und ggf. Fahrverbot (ab 26 km/h innerorts bzw. 31 km/h außerorts möglich).
- Punkte in Flensburg: Bei Überschreitung der A-Verstoß-Grenze werden zwei Punkte eingetragen. Bei einem B-Verstoß (unter der Grenze) wird ein Punkt eingetragen.
- Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde: Die Bußgeldstelle meldet den Verstoß automatisch an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
- Anhörung/Bescheid: Die Behörde prüft, ob der Verstoß in der Probezeit stattfand. Wenn ja und es sich um einen A-Verstoß oder das zweite B-Verstoß-Äquivalent handelt, wird ein Verwaltungsakt (Bescheid) erlassen: Verlängerung der Probezeit auf 3 Jahre und Anordnung eines Aufbauseminars.
- Frist zur Seminar-Anmeldung: Im Bescheid wird eine Frist (z.B. 3 Monate) gesetzt, innerhalb derer das Seminar begonnen werden muss.
Praktischer Tipp: Rechnen Sie nicht damit, dass ein Verstoß „übersehen“ wird. Die Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde ist automatisiert und nahezu sicher. Die einzig sinnvolle Reaktion ist, den Bußgeldbescheid zu akzeptieren (oder gegebenenfalls rechtlich prüfen zu lassen) und sich umgehend über das anstehende Aufbauseminar zu informieren.
Was Droht Bei Alkohol Am Steuer Während Der Probezeit?
Dies ist der kritischste und folgenreichste Bereich in der Probezeit. Für Fahranfänger in der Probezeit gilt die absolute Null-Promille-Grenze (0,0‰). Dies ergibt sich aus § 24a StVG in Verbindung mit § 2a FeV. Jede messbare Alkoholmenge im Blut ist ein Verstoß, unabhängig von der Fahrtauglichkeit oder dem tatsächlichen Einfluss.
Ein Verstoß gegen dieses Alkoholverbot wird immer als A-Verstoß gewertet. Die Konsequenzen sind daher sofort und hart:
- Verlängerung der Probezeit auf 3 Jahre.
- Anordnung eines besonderen Aufbauseminars (oft als „Seminar bei Alkohol- oder Drogendelikten“ bezeichnet). Dieses ist länger, intensiver und teurer (ca. 400-600€) als das reguläre Seminar.
- Eintrag von zwei Punkten im FAER.
- Bußgeld (mindestens 500€, im Regelfall 1.000€ und mehr) und mindestens 1 Monat Fahrverbot.
- Sofortige Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde, die oft zusätzlich eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) anordnet, selbst wenn es der erste Verstoß war. Die MPU dient der Klärung, ob eine Alkoholproblematik besteht.
Die MPU bei Alkohol ist besonders streng. Sie verlangt in der Regel eine mindestens 6-monatige Abstinenz mit dokumentierten Kontrollen (z.B. durch die Führerscheinstelle oder einen Arzt) sowie eine verkehrspsychologische Begutachtung. Die Kosten sind hoch, und ein negatives Gutachten führt zum Führerscheinentzug.
Gut zu wissen: Die 0,0‰-Grenze gilt auch für E-Zigaretten mit Nikotin, wenn diese Alkohol enthalten (selten, aber möglich). Bei Medikamenten, die Alkohol enthalten (z.B. einige Hustenmittel), ist äußerste Vorsicht geboten. Im Zweifel: Nach der Einnahme kein Auto fahren.

Wann Und Wie Verlängert Sich Die Probezeit?
Die Verlängerung ist keine automatische Reaktion, sondern ein behördlicher Verwaltungsakt. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft nach Eingang der Verstoßmeldung, ob die Voraussetzungen für eine Verlängerung vorliegen (ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße). Anschließend erlässt sie einen schriftlichen Bescheid an den Fahrerlaubnisinhaber. In diesem Bescheid wird die neue, dreijährige Probezeit mit einem konkreten Enddatum festgelegt. Gleichzeitig wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet.
Wichtig: Die Verlängerung tritt mit dem Datum des Bescheids in Kraft, nicht rückwirkend. Die bereits abgelaufene zweijährige Phase zählt jedoch mit. Das bedeutet, wenn nach 1 Jahr und 11 Monaten ein A-Verstoß passiert, wird die Probezeit um 1 Monat auf insgesamt 3 Jahre verlängert. Das neue Enddatum liegt dann bei 2 Jahren und 1 Monat ab Ausstellungsdatum.
Wird in der verlängerten Probezeit erneut ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begangen, greift die nächste Stufe. Die Probezeit wird nicht weiter verlängert (es gibt maximal 3 Jahre), sondern es werden unmittelbar härtere Maßnahmen angeordnet: In der Regel verkehrspsychologische Beratung (VPB) und sehr wahrscheinlich eine MPU. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft dann, ob der Betroffene überhaupt noch die erforderliche Eignung besitzt.
Der Zusammenhang mit dem Punktesystem in Flensburg ist indirekt aber wichtig: Punkte selbst führen nicht automatisch zur Verlängerung. Entscheidend ist der zugrundeliegende Verstoß. Ein Verstoß, der zwei Punkte bringt, ist in der Regel ein A-Verstoß und führt damit zur Verlängerung. Ein Verstoß mit einem Punkt (B-Verstoß) führt nur bei zweimaligem Auftreten zur Verlängerung. Allerdings können vier Punkte im FAER, unabhängig von der Probezeit, zur Anordnung einer MPU führen. In der Probezeit ist die Schwelle zur MPU jedoch bereits niedriger, sodass bereits ein A-Verstoß mit zwei Punkten eine MPU auslösen kann.
Was Ist Das Aufbauseminar Und Wann Muss Man Daran Teilnehmen?
Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist das zentrale Instrument der Fahrerlaubnisbehörden, um bei Verstößen in der Probezeit die Verkehrs- und Risikokompetenz zu verbessern. Es ist kein Fahrunterricht, sondern ein verkehrspädagogisches Gruppenseminar.
Es wird angeordnet, wenn:
- Ein A-Verstoß begangen wurde.
- Zwei B-Verstöße begangen wurden.
- In der verlängerten Probezeit ein weiterer Verstoß (A oder zwei B) auftritt.
Die Teilnahmepflicht ist zwingend. Die Fahrerlaubnisbehörde setzt im Bescheid eine Frist (meist 3 bis 6 Monate), innerhalb derer das Seminar begonnen werden muss. Der Nachweis der Teilnahme (und oft auch der erfolgreichen Absolvierung) muss der Behörde vorgelegt werden.
Ablauf und Inhalt: Das Seminar dauert in der Regel 2 x 3 Stunden (an einem Wochenende oder an zwei Werktagen). Es wird von anerkannten Trägern (z.B. TÜV, DEKRA, Fahrschulen, Volkshochschulen) durchgeführt. Die Inhalte umfassen:
- Analyse des eigenen Fehlverhaltens und seiner Ursachen.
- Verkehrsregeln und deren Sinn (nicht nur auswendig lernen).
- Risikobewusstsein (z.B. für Ablenkung, Alkohol, Geschwindigkeit).
- Entwicklung persönlicher Strategien für zukünftiges, regelkonformes Verhalten.
- Gruppendiskussionen und Fallbeispiele.
Kosten: Die Teilnahmegebühren liegen zwischen 250 und 400 Euro und müssen selbst getragen werden. Sie werden nicht von der Behörde übernommen.
Folgen bei Nichtteilnahme: Die Nichtbefolgung der Anordnung ist ein schwerwiegender Verstoß. Die Fahrerlaubnisbehörde wird den Führerschein entziehen. Die Rückgabe des Führerscheins ist erst nach erfolgreicher Teilnahme an einem Aufbauseminar (und ggf. MPU) und nach Ablauf einer Sperrfrist (mindestens 6 Monate) möglich. Die Kosten für den Entzug und die spätere Neuerteilung sind erheblich höher als die Seminarkosten.
Wann Ist Eine Verkehrspsychologische Beratung Oder MPU Erforderlich?
Diese Maßnahmen sind die letzte Stufe vor dem Führerscheinentzug und werden bei besonders schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen angeordnet.
Verkehrspsychologische Beratung (VPB):
- Wann? Sie kann bereits nach einem A-Verstoß in der verlängerten Probezeit angeordnet werden. Häufiger ist sie die Folge, wenn nach der Verlängerung erneut ein Verstoß auftritt.
- Was? Eine einzelne, vertrauliche Beratungsstunde (ca. 45-60 Minuten) bei einem staatlich anerkannten Verkehrspsychologen. Es geht um die Analyse des Fehlverhaltens, die Motivation und die Entwicklung von Alternativen.
- Kosten: Ca. 150-250€.
- Folge bei Nichtbefolgung: Führerscheinentzug.
Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU):
- Wann? Sie wird angeordnet, wenn die Behörde ernsthafte Zweifel an der Fahreignung hat. Dies ist bei Alkohol- oder Drogendelikten in der Probezeit fast immer der Fall, selbst beim ersten Verstoß. Sie kann auch bei mehrfachen Geschwindigkeitsverstößen oder anderen Verstößen mit Gefährdungspotenzial angeordnet werden.
- Was? Eine umfassende, mehrteilige Untersuchung (ärztliche Untersuchung, Leistungstests, psychologisches Gespräch) bei einem amtlich anerkannten Gutachter. Sie prüft körperliche und psychische Eignung.
- Kosten: 1.500€ bis 3.000€.
- Dauer: Die gesamte Vorbereitung (Abstinenz, Dokumente) und Untersuchung kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.
- Folge bei negativem Gutachten: Führerscheinentzug. Ein positives Gutachten ist Voraussetzung für die Neuerteilung.
- Unterschied zur VPB: Die MPU ist viel umfassender, teurer und hat bindende Wirkung für die Behörde. Die VPB ist eine reine Beratung.
Erfahren Sie sofort, ob Ihr Fehler zur Verlängerung führt oder MPU kostet, bevor es zu spät ist.
Millionen Fahranfänger meistern die Probezeit erfolgreich mit Wissen über StVG-Richtlinien und KBA-Vorgaben aus diesem Artikel.

Kann Man Die Probezeit Verkürzen?
Nein, eine offizielle Verkürzung der Probezeit ist in Deutschland rechtlich nicht vorgesehen. Dies ist ein häufiger Wunsch, aber das Gesetz (§ 2a StVG) kennt keine Möglichkeit, die Bewährungsfrist durch besondere Leistungen oder Kurse zu reduzieren. Die Probezeit ist als starre Frist von zwei (oder bei Verstößen drei) Jahren konzipiert.
Was jedoch möglich und sinnvoll ist, ist ein positiver Einfluss auf den Verlauf der Probezeit. Konkret bedeutet das:
- Keine Verstöße begehen: Dies ist der einzig sichere Weg, die Probezeit ohne Verlängerung oder Seminare zu überstehen. Jeder Verstoß, selbst ein B-Verstoß, erhöht das Risiko, bei einem zweiten Fehler in die Verlängerung zu rutschen.
- Frühe Teilnahme an freiwilligen Kursen: Obwohl es die Probezeit nicht verkürzt, kann die freiwillige Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining (z.B. beim ADAC) oder einem Aufbauseminar (auch ohne Anordnung) positiv auf die Fahrerlaubnisbehörde wirken, falls später doch ein Verstoß passiert und eine Maßnahme angeordnet wird. Es kann als Zeichen der Einsicht und des Engagements gewertet werden.
- Vorbildliches Verhalten dokumentieren: Führen Sie ein Fahrtenbuch, dokumentieren Sie besondere Fahrerfahrung (z.B. Autobahn, Nachtfahrten). Dies kann im Falle einer späteren MPU oder Beratung als positives Indiz dienen.
Mythen zur Verkürzung, die Sie ignorieren sollten:
- „Wenn ich einen Antrag stelle, kann ich die Probezeit verkürzen.“ – Es gibt kein solches Antragsverfahren.
- „Wenn ich ein besonderes Fahrtraining mache, zählt das als Verkürzung.“ – Nein, es gibt keine Anrechnung.
- „Ab 25 Jahren gilt keine Probezeit mehr.“ – Falsch, das Alter ist irrelevant.
- „Die Probezeit endet, wenn ich den Führerschein eine Weile nicht benutze.“ – Nein, sie läuft zeitlich weiter.
Die einzig realistische Strategie ist: Null Toleranz für Verstöße. Konzentrieren Sie sich darauf, die zwei (oder drei) Jahre ohne A- oder zwei B-Verstöße zu überstehen.
Das Punktesystem In Flensburg Während Der Probezeit
Das Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg ist das zentrale bundesweite Register für verkehrsrechtliche Sanktionen. Jeder Verkehrsverstoß, der mit Punkten geahndet wird, wird dort eingetragen. Dies gilt auch und insbesondere während der Probezeit. Die Punkte sind unabhängig von der Probezeitdauer, aber ihre Konsequenzen sind in der Probezeit deutlich strenger.
Das System kennt drei Stufen:
- 0-3 Punkte: „Verwarnung“ – keine unmittelbare Maßnahme, aber die Punkte verbleiben im Register.
- 4-5 Punkte: Ermahnung und Anordnung eines Aufbauseminars. Dies ist der Punkt, an dem auch außerhalb der Probezeit Maßnahmen drohen. In der Probezeit ist diese Schwelle jedoch bereits durch den ersten A-Verstoß (der 2 Punkte bringt) überschritten.
- 6-8 Punkte: Führerscheinentzug und Sperrfrist (mindestens 6 Monate). Nach Ablauf der Sperrfrist muss eine MPU absolviert werden, um die Fahrerlaubnis neu zu beantragen.
Für Fahranfänger in der Probezeit ist der Zusammenhang folgender: Ein A-Verstoß führt zu 2 Punkten und gleichzeitig zur Probezeit-Verlängerung und Seminar-Anordnung. Bereits mit diesem ersten A-Verstoß hat man 2 Punkte. Ein zweiter A-Verstoß (oder zwei weitere B-Verstöße) bringt weitere Punkte und führt in der Regel direkt zur MPU und zum Entzug, da die Behörde nun von einer grundsätzlichen Ungeeignetheit ausgeht.
Wichtig: Punkte werden nicht automatisch nach 2 oder 5 Jahren gelöscht, wenn man in der Probezeit ist. Die Löschfristen (5 Jahre für 1-3 Punkte, 10 Jahre für 4-5 Punkte, lebenslang für 6+ Punkte) beginnen erst, wenn die Probezeit beendet ist und keine Maßnahmen mehr offen sind. Solange man in der Probezeit ist, „ticken“ die Punkte also quasi weiter. Ein Punktestand von 4 Punkten während der Probezeit führt daher fast immer zur MPU und zum Entzug.
Gut zu wissen: Sie haben das Recht, Auskunft über Ihren Punktestand bei der Fahrerlaubnisbehörde zu beantragen. Machen Sie davon Gebrauch, um den Überblick zu behalten. Eine frühzeitige Beratung durch einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt kann bei drohenden Maßnahmen sinnvoll sein, um alle Optionen zu prüfen.
Wann Verliert Man Den Führerschein In Der Probezeit?
Der endgültige Führerscheinentzug in der Probezeit ist die ultimative Konsequenz und tritt in zwei Hauptszenarien ein:
Bei wiederholten oder extrem schweren Verstößen: Wenn in der verlängerten Probezeit von 3 Jahren erneut ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begangen werden, wird die Fahrerlaubnisbehörde in der Regel sofort den Führerschein entziehen. Dies ist die logische Konsequenz, wenn die Bewährungsauflagen (Verlängerung, Seminar) nicht zu einer Verhaltensänderung geführt haben. Der Entzug wird durch einen schriftlichen Bescheid angeordnet. Die Sperrfrist (Zeit, in der man keinen neuen Führerschein beantragen kann) beträgt mindestens 6 Monate, kann aber je nach Schwere des Verstoßes (insbesondere bei Alkohol) auch 1 Jahr oder mehr betragen.
Bei Nichtbefolgung von Maßnahmen: Wenn ein angeordnetes Aufbauseminar oder eine MPU nicht fristgerecht begonnen oder absolviert wird, ist dies ein eigenständiger, schwerwiegender Verstoß gegen die Bewährungsauflagen. Dies führt unmittelbar zum Führerscheinentzug.
Der behördliche Ablauf:
- Erhalt des Entziehungsbescheids.
- Sofortige Abgabe des Führerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde oder der Polizei.
- Ablauf der Sperrfrist (kein Fahren!).
- Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen. Hierfür ist in der Regel eine positive MPU erforderlich.
- Nach erfolgreicher MPU und Zahlung aller Gebühren wird ein neuer Führerschein ausgestellt. Die Probezeit beginnt nicht neu, sondern die restliche Zeit der ursprünglichen Probezeit läuft weiter. Hat man z.B. nach 1 Jahr und 6 Monaten den Führerschein verloren und nach 1 Jahr Sperrfrist und MPU neu beantragt, beginnt die Probezeit für diese neue Erteilung nicht bei Null, sondern es verbleibt nur noch die ursprünglich restliche Zeit von 6 Monaten.
Was Sollten Fahranfänger In Der Probezeit Unbedingt Beachten?
Die Probezeit ist eine Phase des Lernens und der Sensibilisierung. Folgende praktische Tipps helfen, sie stressfrei zu überstehen:
- Ablenkung vermeiden: Das größte Risiko für B-Verstöße (Handy) und A-Verstöße (Geschwindigkeit durch Unaufmerksamkeit) ist Ablenkung. Handy absolut weglegen. Navigationsgeräte vor Fahrtantritt einrichten.
- Defensiv fahren: Lieber etwas defensiver und vorausschauender agieren. Nicht unter Druck setzen lassen. Bei Unsicherheit (z.B. bei der Geschwindigkeit) lieber etwas langsamer und im Zweifel rechts ranfahren und nachsehen.
- Pausen bei Müdigkeit: Müdigkeit ist ein tückischer Risikofaktor. Bei ersten Anzeichen (Gähnen, schwere Augen) sofort Pause machen.
- Geringfügige Verstöße: Nicht alle Verstöße führen zu Konsequenzen. Falsches Parken (ohne Gefährdung oder Behinderung) wird meist nur mit einem Verwarnungsgeld belegt und führt nicht zu Punkten oder Probezeit-Maßnahmen. Ebenso sind verdeckte Verstöße (z.B. nicht korrektes Ausfüllen des Fahrtenbuchs bei BF17) problematisch, aber meist nicht punktebewehrt. Entscheidend ist, ob der Verstoß mit Punkten geahndet wird.
- Fahren im Ausland: Die deutsche Probezeit gilt weltweit. Ein Verstoß im Ausland, der zu Punkten in Flensburg führt, wird auch in Deutschland gewertet. Seien Sie also auch im EU-Ausland besonders vorsichtig.
- Führerschein dabei haben: Das Fahren ohne mitgeführten Führerschein ist ein B-Verstoß. Bei Kontrolle gibt es ein Verwarnungsgeld (10€) und die Aufforderung, den Schein nachzureichen. Es drohen keine Punkte und keine Probezeit-Folgen, solange die Fahrerlaubnis selbst gültig ist. Dennoch: Immer den Schein mitnehmen.
- Brille/Kontaktlinsen: Wenn in der Fahrerlaubnis die Auflage „Brille“ vermerkt ist, ist das Fahren ohne Brille ein A-Verstoß (Verstoß gegen die Auflage). Dies wird wie ein Alkoholverstoß gewertet: Verlängerung + MPU.

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Häufig Gestellte Fragen Zu Probezeit Führerschein
Was Ist Der Probezeit Führerschein Und Wie Funktioniert Er In Deutschland?
Der „Führerschein auf Probe“ ist die gesetzliche Regelung (§ 2a StVG), dass Fahranfänger für zwei Jahre nach erstmaliger Erteilung einer Fahrerlaubnis (Klassen A, B, etc.) unter besonderer Beobachtung stehen. In dieser Zeit werden Verstöße strenger geahndet: Ein A-Verstoß (z.B. Alkohol am Steuer) oder zwei B-Verstöße (z.B. zu schnell) führen zur Verlängerung der Probezeit auf drei Jahre und zur Anordnung eines Aufbauseminars. Bei weiteren Verstößen in der verlängerten Probezeit drohen MPU und Führerscheinentzug. Das Ziel ist die Verbesserung der Fahreignung durch gezielte Fördermaßnahmen.
Was Sind A-Verstöße Und B-Verstöße In Der Probezeit?
A-Verstöße sind schwerwiegende Verstöße wie Fahren unter Alkoholeinfluss, Fahrerflucht oder Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 26 km/h innerorts. Sie führen sofort zur Verlängerung der Probezeit auf 3 Jahre und zur Anordnung eines Aufbauseminars. B-Verstöße sind geringfügigere Verstöße wie Handynutzung am Steuer oder geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen. Ein einzelner B-Verstoß hat keine Konsequenzen, aber zwei B-Verstöße innerhalb der Probezeit werden wie ein A-Verstoß gewertet und führen ebenfalls zur Verlängerung und zum Seminar.

