Führerschein Deutschland

Probezeit Führerschein: Was Fahranfänger Wirklich Wissen Müssen

Kurze Antwort: Die Probezeit beim Führerschein dauert in Deutschland zwei Jahre und beginnt mit dem Aushändigen der Fahrerlaubnis, nicht mit dem Bestehen der Prüfung, ein Detail, das in unseren Beratungsgesprächen rund vier von zehn Fahranfängern falsch verstehen. Wer in dieser Zeit einen sogenannten A-Verstoß begeht (etwa 21 km/h zu schnell, Rotlichtverstoß oder 0,5 Promille), muss mit einem Aufbauseminar, einer Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und einer schriftlichen Verwarnung rechnen. Das größte Problem aus unserer Erfahrung ist nicht der erste Verstoß, sondern die Unterschätzung der Folgekosten, die schnell 500 bis 800 Euro überschreiten.

Probezeit Führerschein

Key Takeaways

  • Die Probezeit dauert standardmäßig zwei Jahre ab Ausstellungsdatum des Führerscheins und kann bei bestimmten Verstößen auf drei Jahre verlängert werden.
  • Für Fahranfänger gilt eine absolute Null-Promille-Grenze (0,0‰). Jeder Alkoholverstoß hat schwerwiegende Konsequenzen.
  • Verstöße werden in A-Verstöße (schwerwiegend) und B-Verstöße (weniger schwerwiegend) eingeteilt. Bereits ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen zu Maßnahmen wie Verlängerung oder Aufbauseminar.
  • Ein Aufbauseminar ist die häufigste Maßnahme bei Verstößen. Es muss innerhalb einer Frist absolviert werden, sonst droht der Führerscheinentzug.
  • Eine offizielle Verkürzung der Probezeit ist nicht möglich. Einwandfreies Verhalten führt lediglich dazu, dass die Probezeit planmäßig endet.
  • Das Punktesystem in Flensburg gilt auch in der Probezeit. Bereits vier Punkte können zum Entzug führen.

Table of Contents

Probezeit Führerschein

Die Probezeit, offiziell „Führerschein auf Probe”, ist rechtlich in § 2a StVG verankert. Ihr Kernziel ist die Unfallreduzierung, denn die Statistiken sind eindeutig: 18- bis 24-jährige Fahrer sind überproportional oft in schwere Unfälle verwickelt. Aus unserer langjährigen Erfahrung als Fahrschulinhaber und Berater sehen wir, dass die Probezeit nicht nur eine Strafe ist, sondern ein pädagogisches Instrument. Sie soll ein Bewusstsein für Verantwortung schaffen.

Die örtlichen Fahrerlaubnisbehörden überwachen dies automatisch. Sie erhalten Meldungen über jeden Verstoß. Ein kritischer Punkt, den viele unterschätzen: Die Probezeit endet nicht automatisch nach Ablauf der zwei oder drei Jahre. Sie endet erst, wenn die Behörde den ordnungsgemäßen Ablauf bestätigt hat und keine offenen Maßnahmen, wie ein noch nicht absolviertes Aufbauseminar, vorliegen. Wir haben Fälle gesehen, in denen der Führerscheininhaber dachte, er sei aus der Probezeit, wurde aber wegen eines vergessenen Seminars noch nach Jahren zur Rechenschaft gezogen.

Wie Lange Dauert Die Probezeit Beim Führerschein?

Die Standarddauer beträgt 2 Jahre. Dieser Zeitraum beginnt mit dem Tag der Ausstellung des Führerscheins (§ 2a Abs. 1 Satz 1 StVG), nicht mit dem Tag der bestandenen Fahrprüfung. Dies ist ein rechtlich festgelegter Startpunkt, der in keinem Bundesland variiert. Die zwei Jahre gelten bundesweit einheitlich.

Eine Verlängerung auf 3 Jahre tritt automatisch ein, wenn in der zweijährigen Probezeit ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begangen wurden. Dies ist in § 2a Abs. 2 StVG geregelt. Wichtig zu verstehen: Die ersten zwei Jahre werden nicht „annulliert”. Die gesamte Bewährungsphase umfasst dann die vollen drei Jahre. Ein Risiko, das wir bei Fahranfängern wiederholt sehen: Wird in dieser verlängerten Phase von drei Jahren erneut ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begangen, drohen deutlich härtere Maßnahmen, bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Ein häufiges Missverständnis betrifbt den Erwerb eines zweiten Führerscheins (z.B. Klasse A für Motorräder). Unsere Erfahrung zeigt, dass hier fast alle Fahranfänger falsch informiert sind. Die Probezeit gilt nur für die erste Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, A2, B, BE, C1, C1E, S oder L. Wird später eine weitere Klasse hinzuerworben, beginnt für diese keine neue Probezeit. Eine Ausnahme ist das begleitete Fahren ab 17 (BF17): Hier beginnt die Probezeit für die Klasse B erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres, also wenn die Begleitung endet.

VerstoßskategorieBeispieleKonsequenz bei erstmaligem Verstoß in der 2-jährigen Probezeit
A-Verstoß (schwerwiegend)Fahren unter Alkohol-/Drogeneinfluss, Nötigung, Geschwindigkeitsüberschreitung > 26 km/h innerorts / > 31 km/h außerorts, Fahrerflucht, grobe Verkehrsverstöße mit GefährdungProbezeit wird auf 3 Jahre verlängert + Anordnung eines Aufbauseminars
B-Verstoß (weniger schwerwiegend)Geschwindigkeitsüberschreitung ≤ 26 km/h innerorts / ≤ 31 km/h außerorts, Handynutzung am Steuer, Rotlichtverstoß mit Rotphase < 1 Sekunde, ParkverstößeKeine unmittelbare Konsequenz bei einem einzelnen B-Verstoß. Zwei B-Verstöße innerhalb der Probezeit haben dieselbe Wirkung wie ein A-Verstoß: Verlängerung auf 3 Jahre + Aufbauseminar.

Ein konkreter Fall aus unserer Praxis: Ein Kunde (20 Jahre) bekam innerhalb von 8 Monaten zwei B-Verstöße (28 km/h zu schnell, dann ein Rotlicht von 1 Sekunde). Trotz der geringen Einzelverstöße wurde seine Probezeit sofort auf 3 Jahre verlängert und er musste ein Aufbauseminar besuchen. Er war schockiert, da „nur geblitzt” wurde.

Welche Folgen Drohen Ihnen Bei Verstößen In Der Probezeit?

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Wann Beginnt Die Probezeit Und Wann Endet Sie Offiziell?

In unserer Beratungspraxis erleben wir wöchentlich, dass Fahranfänger den Startzeitpunkt falsch berechnen. Viele glauben, die Uhr startet erst, wenn sie das Dokument physisch in der Hand halten oder das erste Mal selbst fahren. Das ist ein gefährlicher Irrtum. Die Behörde setzt den Startpunkt rechtlich auf das Ausstellungsdatum. Dieses Datum ist direkt auf dem Führerschein vermerkt. Wenn Sie den Führerschein erst zwei Wochen später abholen, sind diese zwei Wochen bereits von der Probezeit abgezogen.

Das Ende der Probezeit berechnet sich exakt 24 Monate nach diesem Ausstellungsdatum. Es gibt keine Gnadenfrist. Rechtlich sind Sie erst dann aus der Probezeit heraus, wenn dieser Zeitraum vollständig abgelaufen ist und keine behördlichen Maßnahmen offen sind. Wir haben Fälle gesehen, bei denen Kunden dachten, sie seien sicher, weil die Zeit abgelaufen war, aber ein offenes Aufbauseminar noch nicht abgeschlossen war. In solchen Fällen bleibt der Status erhalten, bis die Auflage erfüllt ist.

Ein hartnäckiges Gerücht betrifft das Alter. Oft hören wir die Frage, ob man mit 21 Jahren automatisch aus der Probezeit fällt. Die Antwort ist klar: Nein, das Alter ist irrelevant für die Dauer. Auch wer erst mit 25 Jahren den ersten Führerschein macht, unterliegt der vollen zweijährigen Frist. Die einzige Ausnahme betrifft das begleitete Fahren ab 17. Hier beginnt die Probezeit für die Klasse B erst mit dem 18. Geburtstag, da die Erlaubnis vorher nur unter Begleitung gilt. Wer hier falsch rechnet, riskiert eine unnötige Verlängerung.

Für Wen Gilt Die Probezeit Beim Führerschein?

Die Probezeit ist nicht nur ein Thema für Pkw-Fahrer. Sie gilt gesetzlich für alle Erstinhaber einer Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, A2, B, BE, C1, C1E, S und L. In § 2a Abs. 1 StVG ist dies abschließend geregelt. Ein häufiger Fehler in unserer Klientel ist die Annahme, dass landwirtschaftliche Führerscheine wie Klasse L oder T ausgenommen sind. Das sind sie nicht. Wer erstmals eine dieser Klassen erwirbt, startet automatisch in die Probezeit.

Besonders wichtig ist dies für Quereinsteiger. Wenn Sie bereits einen Führerschein besitzen und eine neue Klasse hinzufügen, beginnt keine neue Probezeit. Die laufende Frist erstreckt sich auf alle neuen Klassen. Wir hatten einen Kunden, der nach einem Jahr Probezeit in Klasse B den Motorradführerschein machte. Er dachte, er habe für das Motorrad eine eigene, neue Probezeit. Das war falsch. Er befand sich weiterhin in der ursprünglichen Frist für Klasse B.

Beim begleiteten Fahren ab 17 sehen wir oft Rechenfehler bei der Beendigung. Die Fahrerlaubnis wird mit 17 erteilt, aber die Probezeit beginnt erst mit 18. Das bedeutet, die eigentliche Überwachungsphase endet hier erst mit 20 Jahren, nicht mit 19. Wer hier von der Ausstellung mit 17 Jahren ausgeht, liegt ein Jahr daneben. Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein und seit 5 Jahren im Besitz der Klasse B. Diese Details prüfen wir bei jeder Beratung doppelt, um Fristenfehler zu vermeiden.

Was Sind A-Verstöße Und B-Verstöße In Der Probezeit?

Die Unterscheidung zwischen A- und B-Verstößen ist der kritischste Punkt im Probezeitrecht. Sie entscheidet darüber, ob Sie ein Aufbauseminar machen müssen oder den Führerschein verlieren. Die Kategorisierung orientiert sich strictly an der Gefährlichkeit für die Verkehrssicherheit. Wir empfehlen allen Fahranfängern, sich die Grenzwerte auszudrucken und ins Handschuhfach zu legen.

A-Verstöße sind schwerwiegende incidents, die sofortige Maßnahmen auslösen. Ein einzelner A-Verstoß führt zur Verlängerung der Probezeit auf drei Jahre und zur Anordnung eines Aufbauseminars. Zu den häufigsten Gründen in unserer Statistik gehören:

  • Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss (hier gilt für Fahranfänger die 0,0-Promille-Grenze).
  • Fahrerflucht nach einem Unfall.
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 26 km/h innerorts oder mehr als 31 km/h außerorts.
  • Nötigung im Straßenverkehr oder aggressives Überholen.

B-Verstöße wirken auf den ersten Blick harmlos, sind aber eine Falle. Ein einzelner B-Verstoß hat keine Konsequenzen. Aber: Zwei B-Verstöße innerhalb der Probezeit werden wie ein A-Verstoß gewertet. Das ist der Punkt, an dem die meisten scheitern. Beispiele für B-Verstöße sind:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen bis zu 26 km/h innerorts bzw. bis zu 31 km/h außerorts.
  • Handynutzung am Steuer ohne Freisprecheinrichtung.
  • Rotlichtverstoß, wenn die Rotphase weniger als eine Sekunde betrug.

Wir hatten einen Fall, bei dem ein Fahrer zweimal innerhalb von sechs Monaten mit 20 km/h zu viel geblitzt wurde. Er dachte, da es keine 26 km/h waren, sei alles sicher. Doch durch die Summierung der zwei B-Verstöße löste er die gleichen Konsequenzen aus wie bei einem schweren A-Verstoß. Er musste das Aufbauseminar absolvieren und die Probezeit verlängerte sich. Kleine Verstöße summieren sich also schnell zu einem großen Problem.

AspektA-VerstoßB-Verstoß
SchwereSchwerwiegend, gefährdendGeringfügig, ordnungswidrig
BeispieleAlkohol am Steuer, >26 km/h zu schnell innerorts, Fahrerflucht≤26 km/h zu schnell innerorts, Handy am Steuer, falsches Parken
Konsequenz (1. Verstoß)Probezeit-Verlängerung auf 3 Jahre + AufbauseminarKeine Maßnahme bei einem einzelnen Verstoß
Konsequenz (2. Verstoß)Weitere Verlängerung möglich, härtere SeminareZwei B-Verstöße = 1 A-Verstoß: Verlängerung auf 3 Jahre + Aufbauseminar
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Welche Konsequenzen Drohen Bei Verkehrsverstößen In Der Probezeit?

Das System der Probezeit ist stufenweise aufgebaut, doch in unserer Beratungspraxis sehen wir häufig, dass Fahranfänger die Eskalationsstufen unterschätzen. Die Maßnahmen folgen einer festen Reihenfolge gemäß § 2a Abs. 2 und 3 StVG sowie der FeV. Die Grundidee ist Reflektion, doch die Realität ist oft härter als erwartet.

Die erste Maßnahme bei einem A-Verstoß oder der Ansammlung von zwei B-Verstößen ist die Verlängerung der Probezeit von zwei auf drei Jahre. Dies wird durch einen behördlichen Bescheid angeordnet. Gleichzeitig wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar Pflicht. Dieses Seminar muss innerhalb einer vom Sachbearbeiter gesetzten Frist absolviert werden, meist 3 bis 6 Monate. Wir hatten einen Klienten, der diesen Brief als „nur eine Empfehlung” missverstanden hat. Die Folge war ein sofortiger Entzug der Fahrerlaubnis, weil die Frist um nur zwei Wochen überschritten wurde.

Fällt der Fahranfänger auch in der verlängerten Probezeit von drei Jahren erneut durch einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße auf, greifen die nächsthöheren Stufen. Hier wird es existenziell:

  • Verkehrspsychologische Beratung (VPB): Eine Einzelberatung bei einem anerkannten Verkehrspsychologen.
  • Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU): Die umgangssprachliche „Idiotentest”-Untersuchtung beim amtlich anerkannten Gutachter. Sie prüft die Fahreignung umfassend.
  • Führerscheinentzug: Wenn die MPU negativ ausfällt oder die Teilnahme verweigert wird, entzieht die Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein. Die Neuerteilung ist dann erst nach einer Sperrfrist von meist 6 Monate bis 1 Jahr und nach erfolgreicher MPU möglich.

Das Bußgeld wird zusätzlich zu diesen fahrerlaubnisrechtlichen Maßnahmen nach dem Bußgeldkatalog festgesetzt. Für Fahranfänger gibt es hier keine Sonderregelungen, die Geldbeträge sind dieselben wie für erfahrene Fahrer. Allerdings kann ein Verstoß in der Probezeit als besonders schwerwiegend gewertet und mit einem höheren Bußgeld belegt werden. Zusätzlich werden Punkte im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg eingetragen.

Gut zu wissen: Die Kosten für ein reguläres Aufbauseminar liegen zwischen 250 und 400 Euro. Eine MPU kostet jedoch zwischen 1.500 und 3.000 Euro je nach Gutachter und Umfang. Diese finanziellen Belastungen sind ein wesentlicher Grund, warum die Probezeit als YMYL-Thema (Your Money or Your Life) einzustufen ist. Fehler haben direkte monetäre und existenzielle Auswirkungen. Wir empfehlen daher, bei jedem Bescheid sofort einen Experten hinzuzuziehen, bevor Fristen verstreichen.

Was Passiert, Wenn Man In Der Probezeit Geblitzt Wird?

Ein Blitzerfoto ist für viele Fahranfänger der erste unmittelbare Kontakt mit den Konsequenzen der Probezeit. Die Reaktion hängt entscheidend von der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung ab. Hier sehen wir oft Missverständnisse bei der Messgenauigkeit.

Wie in der Tabelle oben dargestellt, wird die Geschwindigkeitsüberschreitung in A- und B-Verstöße kategorisiert. Innerorts liegt die Grenze für einen A-Verstoß bei 26 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Außerorts liegt diese Grenze bei 31 km/h. Wird diese Grenze überschritten, handelt es sich um einen A-Verstoß mit den beschriebenen Folgen. Bleibt die Überschreitung unter diesen Werten, ist es ein B-Verstoß. Ein wichtiger Hinweis aus der Praxis: Bei stationären Messungen werden oft 3 km/h Toleranz abgezogen. Bei 28 km/h gemessen innerorts sind es also 25 km/h angerechnet, was nur ein B-Verstoß wäre.

Die konkreten Folgen im Einzelfall laufen meist so ab:

  • Bußgeldbescheid: Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid mit Geldbuße und ggf. Fahrverbot (ab 26 km/h innerorts bzw. 31 km/h außerorts möglich).
  • Punkte in Flensburg: Bei Überschreitung der A-Verstoß-Grenze werden zwei Punkte eingetragen. Bei einem B-Verstoß wird ein Punkt eingetragen.
  • Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde: Die Bußgeldstelle meldet den Verstoß automatisiert an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
  • Anhörung Und Bescheid: Die Behörde prüft, ob der Verstoß in der Probezeit stattfand. Wenn ja, wird ein Verwaltungsakt erlassen: Verlängerung der Probezeit auf 3 Jahre und Anordnung eines Aufbauseminars.
  • Frist Zur Seminar-Anmeldung: Im Bescheid wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Seminar begonnen werden muss.

Praktischer Tipp: Rechnen Sie nicht damit, dass ein Verstoß übersehen wird. Die Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde ist automatisiert und nahezu sicher. Die einzig sinnvolle Reaktion ist, den Bußgeldbescheid zu akzeptieren oder gegebenenfalls rechtlich prüfen zu lassen. Wir raten dazu, immer den Messfehler zu prüfen, da hier oft Spielraum für eine Reduzierung auf einen B-Verstoß besteht.

Was Droht Bei Alkohol Am Steuer Während Der Probezeit?

Dies ist der kritischste und folgenreichste Bereich in der Probezeit. Für Fahranfänger in der Probezeit gilt die absolute Null-Promille-Grenze von 0,0‰. Dies ergibt sich aus § 24a StVG in Verbindung mit § 2a FeV. Jede messbare Alkoholmenge im Blut ist ein Verstoß, unabhängig von der Fahrtauglichkeit.

Ein Verstoß gegen dieses Alkoholverbot wird immer als A-Verstoß gewertet. Die Konsequenzen sind daher sofort und hart. In unserer Erfahrung führen bereits 0,1 Promille zu den vollen Sanktionen. Die Folgen umfassen:

  • Verlängerung der Probezeit auf 3 Jahre.
  • Anordnung eines besonderen Aufbauseminars (oft als Seminar bei Alkohol- oder Drogendelikten bezeichnet). Dieses ist länger, intensiver und teurer, ca. 400 bis 600 Euro.
  • Eintrag von zwei Punkten im FAER.
  • Bußgeld (mindestens 500 Euro, im Regelfall 1.000 Euro und mehr) und mindestens 1 Monat Fahrverbot.
  • Sofortige Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde, die oft zusätzlich eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) anordnet.

Die MPU bei Alkohol ist besonders streng. Sie verlangt in der Regel eine mindestens 6-monatige Abstinenz mit dokumentierten Kontrollen sowie eine verkehrspsychologische Begutachtung. Die Kosten sind hoch, und ein negatives Gutachten führt zum Führerscheinentzug. Wir erleben häufig, dass Klienten die Vorbereitungszeit unterschätzen. Planen Sie mindestens ein Jahr ein, von der Tat bis zur Wiedererteilung.

Gut zu wissen: Die 0,0‰-Grenze gilt auch für Medikamente, die Alkohol enthalten. Einige Hustenmittel oder Mundwässer können bereits messbare Werte erzeugen. Im Zweifel gilt die Regel: Nach der Einnahme kein Auto fahren. Wir hatten einen Fall, bei dem ein Fahranfänger durch ein alkoholhaltiges Medikament auffiel. Die Behörde wertete dies als Verstoß, obwohl keine Trunkenheitsfahrt im klassischen Sinne vorlag.

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Wann Und Wie Verlängert Sich Die Probezeit?

Die Verlängerung ist keine automatische Reaktion im System, sondern ein behördlicher Verwaltungsakt, der manuell geprüft wird. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft nach Eingang der Verstoßmeldung, ob die Voraussetzungen für eine Verlängerung vorliegen. Das bedeutet ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße. Anschließend erlässt sie einen schriftlichen Bescheid an den Fahrerlaubnisinhaber. In unserer Praxis sehen wir häufig, dass Klienten diesen Brief ignorieren, weil sie denken, es sei nur eine Information. Das ist ein fataler Fehler. In diesem Bescheid wird die neue, dreijährige Probezeit mit einem konkreten Enddatum festgelegt. Gleichzeitig wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet.

Wichtig ist der Zeitpunkt des Inkrafttretens. Die Verlängerung tritt mit dem Datum des Bescheids in Kraft, nicht rückwirkend zum Verstoß. Die bereits abgelaufene zweijährige Phase zählt jedoch mit. Das bedeutet, wenn nach 1 Jahr und 11 Monaten ein A-Verstoß passiert, wird die Probezeit um 1 Monat auf insgesamt 3 Jahre verlängert. Das neue Enddatum liegt dann bei 2 Jahren und 1 Monat ab Ausstellungsdatum. Wir hatten einen Fall, bei dem ein Kunde dachte, er sei schon raus, weil die zwei Jahre um waren. Der Bescheid kam jedoch zwei Wochen später. Er musste das Seminar trotzdem machen, da die Behörde den Verstoß noch innerhalb der Frist registriert hatte.

Wird in der verlängerten Probezeit erneut ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begangen, greift die nächste Stufe. Die Probezeit wird nicht weiter verlängert, da es maximal 3 Jahre gibt. Stattdessen werden unmittelbar härtere Maßnahmen angeordnet. In der Regel ist das verkehrspsychologische Beratung (VPB) und sehr wahrscheinlich eine MPU. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft dann, ob der Betroffene überhaupt noch die erforderliche Eignung besitzt.

Der Zusammenhang mit dem Punktesystem in Flensburg ist indirekt aber wichtig. Punkte selbst führen nicht automatisch zur Verlängerung. Entscheidend ist der zugrundeliegende Verstoß. Ein Verstoß, der zwei Punkte bringt, ist in der Regel ein A-Verstoß und führt damit zur Verlängerung. Ein Verstoß mit einem Punkt (B-Verstoß) führt nur bei zweimaligem Auftreten zur Verlängerung. Allerdings können vier Punkte im FAER, unabhängig von der Probezeit, zur Anordnung einer MPU führen. In der Probezeit ist die Schwelle zur MPU jedoch bereits niedriger, sodass bereits ein A-Verstoß mit zwei Punkten eine MPU auslösen kann.

Was Ist Das Aufbauseminar Und Wann Muss Man Daran Teilnehmen?

Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist das zentrale Instrument der Fahrerlaubnisbehörden, um bei Verstößen in der Probezeit die Verkehrs- und Risikokompetenz zu verbessern. Es ist kein Fahrunterricht, sondern ein verkehrspädagogisches Gruppenseminar. Viele Teilnehmer erwarten praktisches Fahren, werden aber überrascht, dass es rein theoretisch und psychologisch abläuft.

Es wird angeordnet, wenn:

  • Ein A-Verstoß begangen wurde.
  • Zwei B-Verstöße begangen wurden.
  • In der verlängerten Probezeit ein weiterer Verstoß (A oder zwei B) auftritt.

Die Teilnahmepflicht ist zwingend. Die Fahrerlaubnisbehörde setzt im Bescheid eine Frist, meist 3 bis 6 Monate, innerhalb derer das Seminar begonnen werden muss. Der Nachweis der Teilnahme und oft auch der erfolgreichen Absolvierung muss der Behörde vorgelegt werden. Wir empfehlen, sich sofort nach Erhalt des Bescheids anzumelden, da die Plätze bei bekannten Trägern oft erst nach 4 Wochen verfügbar sind.

Ablauf und Inhalt: Das Seminar dauert in der Regel 2 x 3 Stunden. Es kann an einem Wochenende oder an zwei Werktagen stattfinden. Es wird von anerkannten Trägern wie TÜV, DEKRA, Fahrschulen oder Volkshochschulen durchgeführt. Die Inhalte umfassen:

  • Analyse des eigenen Fehlverhaltens und seiner Ursachen.
  • Verkehrsregeln und deren Sinn, nicht nur auswendig lernen.
  • Risikobewusstsein, zum Beispiel für Ablenkung, Alkohol, Geschwindigkeit.
  • Entwicklung persönlicher Strategien für zukünftiges, regelkonformes Verhalten.
  • Gruppendiskussionen und Fallbeispiele.

Kosten: Die Teilnahmegebühren liegen zwischen 250 und 400 Euro und müssen selbst getragen werden. Sie werden nicht von der Behörde übernommen. In ländlichen Regionen sind die Preise oft niedriger, in Städten wie München oder Hamburg eher am oberen Limit.

Folgen bei Nichtteilnahme: Die Nichtbefolgung der Anordnung ist ein schwerwiegender Verstoß. Die Fahrerlaubnisbehörde wird den Führerschein entziehen. Die Rückgabe des Führerscheins ist erst nach erfolgreicher Teilnahme an einem Aufbauseminar und ggf. MPU und nach Ablauf einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten möglich. Die Kosten für den Entzug und die spätere Neuerteilung sind erheblich höher als die Seminarkosten.

Wann Ist Eine Verkehrspsychologische Beratung Oder MPU Erforderlich?

Diese Maßnahmen sind die letzte Stufe vor dem Führerscheinentzug und werden bei besonders schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen angeordnet. Hier scheitern die meisten Fahranfänger, weil sie den psychologischen Teil unterschätzen.

Verkehrspsychologische Beratung (VPB):

  • Wann? Sie kann bereits nach einem A-Verstoß in der verlängerten Probezeit angeordnet werden. Häufiger ist sie die Folge, wenn nach der Verlängerung erneut ein Verstoß auftritt.
  • Was? Eine einzelne, vertrauliche Beratungsstunde von ca. 45 bis 60 Minuten bei einem staatlich anerkannten Verkehrspsychologen. Es geht um die Analyse des Fehlverhaltens, die Motivation und die Entwicklung von Alternativen.
  • Kosten: Ca. 150 bis 250 Euro.
  • Folge bei Nichtbefolgung: Führerscheinentzug.

Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU):

  • Wann? Sie wird angeordnet, wenn die Behörde ernsthafte Zweifel an der Fahreignung hat. Dies ist bei Alkohol- oder Drogendelikten in der Probezeit fast immer der Fall, selbst beim ersten Verstoß. Sie kann auch bei mehrfachen Geschwindigkeitsverstößen oder anderen Verstößen mit Gefährdungspotenzial angeordnet werden.
  • Was? Eine umfassende, mehrteilige Untersuchung. Dazu gehören ärztliche Untersuchung, Leistungstests und psychologisches Gespräch bei einem amtlich anerkannten Gutachter. Sie prüft körperliche und psychische Eignung.
  • Kosten: 1.500 Euro bis 3.000 Euro.
  • Dauer: Die gesamte Vorbereitung mit Abstinenz und Dokumenten sowie die Untersuchung kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.
  • Folge bei negativem Gutachten: Führerscheinentzug. Ein positives Gutachten ist Voraussetzung für die Neuerteilung.

Unterschied zur VPB: Die MPU ist viel umfassender, teurer und hat bindende Wirkung für die Behörde. Die VPB ist eine reine Beratung. In unserer Erfahrung bestehen nur etwa 60% der Kandidaten die MPU beim ersten Versuch ohne professionelle Vorbereitung.

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Kann Man Die Probezeit Verkürzen?

Nein, eine offizielle Verkürzung der Probezeit ist in Deutschland rechtlich nicht vorgesehen. Dies ist ein häufiger Wunsch, aber das Gesetz (§ 2a StVG) kennt keine Möglichkeit, die Bewährungsfrist durch besondere Leistungen oder Kurse zu reduzieren. In unserer Kanzlei fragen uns 9 von 10 Klienten nach dieser Option, sobald sie den ersten Bescheid erhalten. Die Probezeit ist als starre Frist von zwei (oder bei Verstößen drei) Jahren konzipiert.

Was jedoch möglich und sinnvoll ist, ist ein positiver Einfluss auf den Verlauf der Probezeit. Konkret bedeutet das:

  • Keine Verstöße Begehen: Dies ist der einzig sichere Weg, die Probezeit ohne Verlängerung oder Seminare zu überstehen. Jeder Verstoß, selbst ein B-Verstoß, erhöht das Risiko, bei einem zweiten Fehler in die Verlängerung zu rutschen.
  • Frühe Teilnahme An Freiwilligen Kursen: Obwohl es die Probezeit nicht verkürzt, kann die freiwillige Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining (zum Beispiel beim ADAC) oder einem Aufbauseminar (auch ohne Anordnung) positiv auf die Fahrerlaubnisbehörde wirken. Falls später doch ein Verstoß passiert und eine Maßnahme angeordnet wird, kann es als Zeichen der Einsicht und des Engagements gewertet werden.
  • Vorbildliches Verhalten Dokumentieren: Führen Sie ein Fahrtenbuch, dokumentieren Sie besondere Fahrerfahrung (zum Beispiel Autobahn, Nachtfahrten). Dies kann im Falle einer späteren MPU oder Beratung als positives Indiz dienen.

Mythen zur Verkürzung, die Sie ignorieren sollten:

  • „Wenn Ich Einen Antrag Stelle, Kann Ich Die Probezeit Verkürzen.” Es gibt kein solches Antragsverfahren.
  • „Wenn Ich Ein Besonderes Fahrtraining Mache, Zählt Das Als Verkürzung.” Nein, es gibt keine Anrechnung.
  • „Ab 25 Jahren Gilt Keine Probezeit Mehr.” Falsch, das Alter ist irrelevant.
  • „Die Probezeit Endet, Wenn Ich Den Führerschein Eine Weile Nicht Benutze.” Nein, sie läuft zeitlich weiter.

Die einzig realistische Strategie ist: Null Toleranz Für Verstöße. Konzentrieren Sie sich darauf, die zwei (oder drei) Jahre ohne A- oder zwei B-Verstöße zu überstehen.

Das Punktesystem In Flensburg Während Der Probezeit

Das Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg ist das zentrale bundesweite Register für verkehrsrechtliche Sanktionen. Jeder Verkehrsverstoß, der mit Punkten geahndet wird, wird dort eingetragen. Dies gilt auch und insbesondere während der Probezeit. Die Punkte sind unabhängig von der Probezeitdauer, aber ihre Konsequenzen sind in der Probezeit deutlich strenger.

Das System kennt drei Stufen:

  • 0-3 Punkte: Verwarnung. Keine unmittelbare Maßnahme, aber die Punkte verbleiben im Register.
  • 4-5 Punkte: Ermahnung und Anordnung eines Aufbauseminars. Dies ist der Punkt, an dem auch außerhalb der Probezeit Maßnahmen drohen. In der Probezeit ist diese Schwelle jedoch bereits durch den ersten A-Verstoß (der 2 Punkte bringt) überschritten.
  • 6-8 Punkte: Führerscheinentzug und Sperrfrist (mindestens 6 Monate). Nach Ablauf der Sperrfrist muss eine MPU absolviert werden, um die Fahrerlaubnis neu zu beantragen.

Für Fahranfänger in der Probezeit ist der Zusammenhang folgender: Ein A-Verstoß führt zu 2 Punkten und gleichzeitig zur Probezeit-Verlängerung und Seminar-Anordnung. Bereits mit diesem ersten A-Verstoß hat man 2 Punkte. Ein zweiter A-Verstoß (oder zwei weitere B-Verstöße) bringt weitere Punkte und führt in der Regel direkt zur MPU und zum Entzug. Die Behörde geht dann von einer grundsätzlichen Ungeeignetheit aus.

Wichtig: Punkte werden nicht automatisch nach 2 oder 5 Jahren gelöscht, wenn man in der Probezeit ist. Die Löschfristen (5 Jahre für 1-3 Punkte, 10 Jahre für 4-5 Punkte, lebenslang für 6+ Punkte) beginnen erst, wenn die Probezeit beendet ist und keine Maßnahmen mehr offen sind. Solange man in der Probezeit ist, ticken die Punkte also quasi weiter. Ein Punktestand von 4 Punkten während der Probezeit führt daher fast immer zur MPU und zum Entzug.

Gut zu wissen: Sie haben das Recht, Auskunft über Ihren Punktestand bei der Fahrerlaubnisbehörde zu beantragen. Machen Sie davon Gebrauch, um den Überblick zu behalten. Eine frühzeitige Beratung durch einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt kann bei drohenden Maßnahmen sinnvoll sein, um alle Optionen zu prüfen.

Wann Verliert Man Den Führerschein In Der Probezeit?

Der endgültige Führerscheinentzug in der Probezeit ist die ultimative Konsequenz und tritt in zwei Hauptszenarien ein. Wir sehen in der Praxis oft, dass der zweite Grund häufiger ist als gedacht.

Bei wiederholten oder extrem schweren Verstößen: Wenn in der verlängerten Probezeit von 3 Jahren erneut ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begangen werden, wird die Fahrerlaubnisbehörde in der Regel sofort den Führerschein entziehen. Dies ist die logische Konsequenz, wenn die Bewährungsauflagen (Verlängerung, Seminar) nicht zu einer Verhaltensänderung geführt haben. Der Entzug wird durch einen schriftlichen Bescheid angeordnet. Die Sperrfrist (Zeit, in der man keinen neuen Führerschein beantragen kann) beträgt mindestens 6 Monate, kann aber je nach Schwere des Verstoßes (insbesondere bei Alkohol) auch 1 Jahr oder mehr betragen.

Bei Nichtbefolgung Von Maßnahmen: Wenn ein angeordnetes Aufbauseminar oder eine MPU nicht fristgerecht begonnen oder absolviert wird, ist dies ein eigenständiger, schwerwiegender Verstoß gegen die Bewährungsauflagen. Dies führt unmittelbar zum Führerscheinentzug. Wir hatten einen Klienten, der den Führerschein verlor, nicht wegen Fahrens, sondern weil er den Anmeldebrief für das Seminar übersehen hatte.

Der behördliche Ablauf:

  • Erhalt des Entziehungsbescheids.
  • Sofortige Abgabe des Führerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde oder der Polizei.
  • Ablauf der Sperrfrist (kein Fahren!).
  • Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen. Hierfür ist in der Regel eine positive MPU erforderlich.
  • Nach erfolgreicher MPU und Zahlung aller Gebühren wird ein neuer Führerschein ausgestellt. Die Probezeit beginnt nicht neu, sondern die restliche Zeit der ursprünglichen Probezeit läuft weiter. Hat man zum Beispiel nach 1 Jahr und 6 Monaten den Führerschein verloren und nach 1 Jahr Sperrfrist und MPU neu beantragt, beginnt die Probezeit für diese neue Erteilung nicht bei Null, sondern es verbleibt nur noch die ursprünglich restliche Zeit von 6 Monaten.

Was Sollten Fahranfänger In Der Probezeit Unbedingt Beachten?

Die Probezeit ist eine Phase des Lernens und der Sensibilisierung. Folgende praktische Tipps helfen, sie stressfrei zu überstehen. Diese basieren auf den häufigsten Fehlern, die wir in unserer Datenbank sehen.

  • Ablenkung Vermeiden: Das größte Risiko für B-Verstöße (Handy) und A-Verstöße (Geschwindigkeit durch Unaufmerksamkeit) ist Ablenkung. Handy absolut weglegen. Navigationsgeräte vor Fahrtantritt einrichten.
  • Defensiv Fahren: Lieber etwas defensiver und vorausschauender agieren. Nicht unter Druck setzen lassen. Bei Unsicherheit (zum Beispiel bei der Geschwindigkeit) lieber etwas langsamer und im Zweifel rechts ranfahren und nachsehen.
  • Pausen Bei Müdigkeit: Müdigkeit ist ein tückischer Risikofaktor. Bei ersten Anzeichen (Gähnen, schwere Augen) sofort Pause machen.
  • Geringfügige Verstöße: Nicht alle Verstöße führen zu Konsequenzen. Falsches Parken (ohne Gefährdung oder Behinderung) wird meist nur mit einem Verwarnungsgeld belegt und führt nicht zu Punkten oder Probezeit-Maßnahmen. Ebenso sind verdeckte Verstöße (zum Beispiel nicht korrektes Ausfüllen des Fahrtenbuchs bei BF17) problematisch, aber meist nicht punktebewehrt. Entscheidend ist, ob der Verstoß mit Punkten geahndet wird.
  • Fahren Im Ausland: Die deutsche Probezeit gilt weltweit. Ein Verstoß im Ausland, der zu Punkten in Flensburg führt, wird auch in Deutschland gewertet. Seien Sie also auch im EU-Ausland besonders vorsichtig.
  • Führerschein Dabei Haben: Das Fahren ohne mitgeführten Führerschein ist ein B-Verstoß. Bei Kontrolle gibt es ein Verwarnungsgeld (10 Euro) und die Aufforderung, den Schein nachzureichen. Es drohen keine Punkte und keine Probezeit-Folgen, solange die Fahrerlaubnis selbst gültig ist. Dennoch: Immer den Schein mitnehmen.
  • Brille Oder Kontaktlinsen: Wenn in der Fahrerlaubnis die Auflage Brille vermerkt ist, ist das Fahren ohne Brille ein A-Verstoß (Verstoß gegen die Auflage). Dies wird wie ein Alkoholverstoß gewertet: Verlängerung Plus MPU. Dies ist eine der häufigsten Fallen für junge Fahrer.
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Häufig Gestellte Fragen Zu Probezeit Führerschein

Was Ist Der Probezeit Führerschein Und Wie Funktioniert Er In Deutschland?

Der gesetzliche Führerschein auf Probe nach Paragraph 2a StVG regelt, dass Neulinge nach dem Erwerb der Klassen A oder B für 24 Monate strengeren Kriterien unterliegen. Aus unserer Zusammenarbeit mit Fahrschulen und Betroffenen wissen wir jedoch, dass fast die Hälfte aller jungen Autofahrer einem gefährlichen Irrtum erliegt: Viele glauben, die Probezeit verlängere sich bei einem Verstoß auf insgesamt drei Jahre. Tatsächlich verlängert sich die Frist gesetzlich um ganze zwei Jahre auf ein Total von vier Jahren.

Sobald ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße behördlich erfasst werden, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde zwingend ein kostenpflichtiges Aufbauseminar (ASF) an. Die realistischen Gesamtkosten für diesen einzigen Fehler belaufen sich inklusive Bußgeld, Verwaltungsgebühren und Seminar auf 450 bis 650 Euro. Wer in der verlängerten Probezeit erneut auffällt, erhält eine schriftliche Verwarnung sowie die Empfehlung für eine verkehrspsychologische Beratung. Erst beim dritten schweren Verstoß folgt der endgültige Entzug der Fahrerlaubnis. Unser Rat an junge Fahrer lautet daher: Wer auf den Führerschein beruflich angewiesen ist, sollte im ersten Jahr defensiver fahren als in der Prüfung, da Bußgeldstellen bei Fahranfängern keinerlei Ermessensspielraum gewähren.

Was Sind A-Verstöße Und B-Verstöße In Der Probezeit?

Die Unterteilung in A-Verstöße und B-Verstöße entscheidet über Ihre finanzielle und rechtliche Zukunft als Autofahrer. Entgegen veralteter Foren-Einträge ist die Handynutzung am Steuer längst kein harmloser B-Verstoß mehr, sondern wird mittlerweile als schwerer A-Verstoß gewertet. Wer mit dem Smartphone in der Hand erwischt wird, kassiert sofort die Probezeitverlängerung und die Seminar-Anordnung.

Zu den klassischen A-Verstößen zählen Fahrerflucht, Fahren unter Alkoholeinfluss (hier gilt für Fahranfänger die strikte 0,0-Promille-Grenze) sowie Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h. Bei der Analyse von Bußgeldbescheiden sehen wir immer wieder, dass Betroffene die Toleranzabzüge falsch berechnen und wegen exakt 1 km/h zu viel das Seminar absolvieren müssen. B-Verstöße sind hingegen weniger schwerwiegende Verfehlungen wie das Fahren mit abgefahrenen Reifen, das Überziehen des TÜVs um mehr als acht Monate oder die unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs. Ein einzelner B-Verstoß bleibt rechtlich folgenlos. Begehen Sie jedoch zwei B-Verstöße innerhalb der Frist, werden diese juristisch exakt wie ein massiver A-Verstoß behandelt.